
Allgemeine Geschäftsbedingungen & allgemeine Sonderbestimmungen von Schulmeister Podologie in den Fußkompetenz-Zentren.
Stand 25.05.2016
1. Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Telefonische Mitteilungen und Auskünfte sind nicht verbindlich.
3. Hinweis gem. § 28, 29, 33 BDSG: Diese Daten werden gespeichert.
4. Bei Vereinbarung eines Termines in unseren Praxen gehen Sie einen Behandlungsvertrag nach der jeweils gültigen und aktuellen Fassung unserer AGB und Preisliste ein.
5. Sollten Sie zum vereinbarten Termin verhindert sein, so bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, sonst müssen wir eine Ausfallgebühr von 30,00 Euro (pro 30 Minuten) berechnen. Eine Absage eines Termins am gleichen Tag wird mit einer Gebühr von 50% der Ausfallgebühr berechnet. Absagen 3 Stunden vor dem Termin, werden als voller Ausfall berechnet.
6. Der Wechsel des Behandlers ist möglich und berechtigt den Patienten nicht, die Behandlung abzulehnen.
Bei Ablehnung der Behandlung hat der Patient den Ausfall zu tragen.
7. Bei vereinbarten Terminen sind Terminverzögerungen möglich.
8. Sollte der Patient 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit kommen, kann die Behandlung von den Mitarbeitern von Schulmeister Podologie abgelehnt werden. Danach muss der Ausfall der Behandlung zu
100 % bezahlt werden.
9. Im Rahmen der Schulung von Mitarbeitern können Behandlungen von Auszubildenden vorgenommen werden. Selbstverständlich werden diese von einem Podologen überprüft.
10. Die Patienten verpflichten sich Ihre Daten anzugeben, da das Team von Schulmeister Podologie zur Dokumentation gegenüber Aufsichtsbehörden verplichtet ist. Diese Personenbezogenen Daten werde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert.
11. Ein Umtauschrecht der Produkte wird wegen der betrieblichen Sonderheiten nicht gewährt.
12. Bei den Behandlungen kann es teilweise zu Mikroverletzungen kommen, hierfür wird die Haftung ausgeschlossen.
13. Zu Dokumentationszwecken dürfen Fotos von den Füßen gemacht werden.
14. Bei einem Mehraufwand behält sich Schulmeister Podologie vor, diese in Rechnung zu stellen.
15. Eine notwendige kostenlose Nachbehandlung wird innerhalb von 3 Tagen angeboten. Ab dem vierten Tag kann diese Behandlung in Rechnung gestellt werden.
16. Ungültige bzw. falsch ausgestellte Heilmittelverordnungen werden nicht angenommen, bzw. sollten diese falsch ausgestellt sein, so kann die Bezahlung des Behandlungstermins zum Preis einer Podologischen Komplexbehandlung als Pfand im voraus gefordert werden.
17. Der Patient ist verpflichtet Erkrankungen und insbesondere Infektionskrankheiten vor der Behandlung mitzuteilen.
18. Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit ein Jahr nach Ausstellung.
19. Gutscheine können nicht gegen Produkte eingetauscht werden.
20. Gutscheine können nicht gegen Bargeld getauscht werden.
21. Für jeden Patienten wird ein steril aufbereiteter Bestecksatz nach der jeweils geltenden neuesten Fassung der Hygienebestimmung verwendet.
22. Für einen reibungslosen Ablauf werden die Patienten gebeten, uns jederzeit die aktuellen Kontaktdaten mitzuteilen.
23. Termin Absagen oder Verschiebungen werden nicht per Email akzeptiert.
24. Patienten die einen Termin in unseren Praxen machen, sind dazu verpflichtet Ihre Terminzettel von Schulmeister Podologie bis zur nächsten stattfindenden Behandlung aufzubewahren. Bei Klärungen von versäumten Terminen sind Terminzettel ausschlaggebend.
Copyright bei Schulmeister Podologie GmbH
Eine Kopie dieser AGB zu einer anderen Nutzung außer für Schulmeister Podologie ist nicht erlaubt.
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09.00 Uhr - 13.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
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