
Das moderne Berufsbild der Podologie.
Nach dem Ausbildungsziel sind Podologinnen und Podologen befähigt, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine spezielle ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.
Früher kannten Sie uns als "Med. Fußpfleger/innen". In dieses Aufgabenfeld fallen unsere Tätigkeiten, jedoch sind Podologen besser ausgebildet und können daher auf Probleme mit den Füßen, wie z.B. bei Diabetikern besser reagieren und behandeln. Die Podologie ist somit der neue Oberbegriff für die medizinische Fußpflege. Der Gesetzgeber schreibt diese neue Bezeichnung für medizinische Fußpfleger vor.
Es dürfen nur Podologen mit den Krankenkassen abrechnen, aber nicht alle Podologen nehmen diesen Kraftakt auf sich. Bei Schulmeister Podologie in den Fußkompetenz-Zentren von Andrea Becker Schulmeister rechnen wir bei Vorlage einer Heilmittelverordnung mit jeder Krankenkasse ab. Das heißt, Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil. Im Regelfall bekommen nur Diabetiker eine Verordnung Ihres Hausarztes oder Ihres Diabetologen verschrieben.
Wie eine Heilmittelverordnung Ihres Arztes richtig ausgefüllt wird, zeigen wir Ihnen auf dieser
Die mobile Fußpflege können wir Ihnen mit unserem Stamm von Podologen derzeit leider nicht anbieten. Wenn Sie uns anrufen, können wir Ihnen aber sehr gute Fußpfleger vermitteln. Sobald wir Ihnen auch einen mobilen Podologen vermitteln können, werden wir dies auf unseren Webseiten mitteilen.
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Die Apotheken Umschau hat zu diesem Thema einen sehr guten Artikel online gestellt, deshalb verweisen wir gerne auf diesen Artikel mit der Überschrift "Gesunde Füße - starker Auftritt" - Artikel...
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