
Heilmittelverordnung (H13)
Sehen Sie hier eine aktuelle Heilmittelverordnung, wenn Sie als Diabetiker eine Behandlung beim Podologen verschrieben bekommen haben.
Gerne dürfen Sie sich dieses Beispiel ausdrucken und Ihrem Arzt als Vordruck vorlegen.
Vom Arzt erhalten Sie dann Ihr persönliches Original.

Seit Januar 2017 gibt es eine neue Heilmittelverordnung
Die Vordrucke für die Verordnung von Heilmitteln (Muster 13, 14 und 18) ändern sich zum 1. Januar 2017. Sie enthalten dann ein zweites Feld für den ICD-10-Code.
Die Änderung der Vordrucke steht im Zusammenhang mit einer Neufassung der Diagnoseliste der bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten für Heilmittel. Die Liste heißt ab 2017 "Besondere Verordnungsbedarfe".
Sie sieht zur Berücksichtigung der Heilmittelverordnung als besonderer Verordnungsbedarf teilweise einen zweiten ICD-10-Code vor. Die neuen Vordrucke ersetzen ab 2017 die bisherigen, die dann ihre Gültigkeit verlieren.
Ab 1. Januar 2017 ist außerdem gesetzlich vorgeschrieben, dass Vertragsärzte für die Verordnung von Heilmitteln nur noch zertifizierte Praxissoftware verwenden dürfen. Für eine Übergangszeit bis zum 31. März 2017 können sie jedoch auch noch nicht zertifizierte Software nutzen. Voraussetzung ist, dass sie die Verordnungen nach den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie und der Vordruckvereinbarungen korrekt und vollständig ausfüllen.
Nachfolgend finden Sie noch weitere Informationen von der AOK (Beispiel) als PDF Datei.
Wenn Sie das Thema noch mehr interessiert, finden Sie auf der Seite der AOK noch weitere Informationen.
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